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Anmeldung

Anmeldung zum Österreichischen Schokoladenfestival 2025

Das österreichische Schokoladenfestival 2025 findet in zwei Städten statt: Wien und Graz. Der Aussteller hat die österreichischen Gesetze zu Umsatz, Steuern und Hygiene einzuhalten.

Möchte ein Aussteller neben seinem Stand ein Roll-Up oder Banner anbringen, muss diese Werbung in deutscher Sprache verfasst sein. Die Preise müssen in Euro angegeben werden und die Bankterminals müssen dem Euro entsprechen.

Geben Sie die genauen Daten gemäß dem Handelsregister ein
(nicht ausfüllen, wenn der Firmenverantwortliche mit demjenigen, der sich am Stand aufhält ident ist)
Facebook, Instagram, Twitter, Youtube, WhatsApp, TikTok, ...
Listen Sie alles auf, was Sie am Veranstaltungstag vor Ort anbieten werden. Der Aussteller kann nur das verkaufen, was in seiner Akte steht und vom Veranstalter des Festivals akzeptiert ist. Möchte er das Sortiment ändern, muss er dies dem Veranstalter mitteilen und dessen schriftliche Zustimmung einholen.
Wenn ein elektrischer Anschluss benötigt wird, muss dieser Abschnitt ausgefüllt werden.

Bitte geben Sie hier die benötigte Leistung in kW ein und listen Sie die einzelnen Geräte auf. Bitte beachten Sie, dass alle verwendeten Geräte über gültige Zertifikate, Genehmigungen und Gutachten verfügen müssen.

Der Preis für einen klassischen Stromanschluss (230V) ist im Mietpreis enthalten. Die Preise für komplexere Verbindungen werden von unserem Partner festgelegt.

Die bestellten Anschlüsse werden vom zuständigen Partnerunternehmen bereitgestellt. Zusätzliche Wünsche nach höheren Geräteanschlusswerten werden nach Möglichkeit bei der Installation berücksichtigt und auf der Endabrechnung aufgeführt.

Wählen Sie den gewünschten Raum. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.
Für Aussteller, die sich neben ihrem Stand einen Bereich für eine Veranstaltung (Workshop, Vorführung) wünschen, und diese Fläche nichts zum Verkauf anbietet, kann diese Fläche nach Absprache mit der Organisation kostenlos zur Verfugung gestellt werden. Bitte geben Sie hier die Größe Ihres „Animations“-Bereichs und die geplanten Aktivitäten an:
Der Platz ist leer und ohne Möbel. Wir lassen es jedem frei, seine eigenen Tische, Stühle und Regale mitzubringen. Wir verfügen über Kunststofftische (180 x 80 cm), die wir für die gesamte Dauer der Veranstaltung zum Preis von 15 Euro pro Tisch an Aussteller vermieten. Bitte beachten Sie die Anzahl der benötigten Tische (z.B. wenn Sie 2 Tische für Wien und 3 Tische für Graz wünschen, bitte unten angeben)

Mögliche Ermäßigung

Melden Sie sich bis zum 30/10/2024 an und profitieren Sie von 30 % Rabatt

Melden Sie sich bis zum 31/12/2024 an und profitieren Sie von 15 % Rabatt

Möchten Sie sich für beide Veranstaltungen anmelden? Danke für dein Vertrauen. Hierfür gewähren wir Ihnen einen zusätzlichen Rabatt von 10 % (dieser Rabatt gilt nur für den Flächenpreis und beinhaltet nicht die Marketingkosten)


(Die unter diesem Link aufgeführten Regelungen müssen vom Aussteller gelesen und genehmigt werden und die gesamte Regelung muss vom Aussteller gelesen und genehmigt werden)

1/ Reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein

Der Aussteller muss seine Anmeldung spätestens einen Monat vor jeder Veranstaltung einreichen. Es kann sein, dass die Veranstaltung bereits ausgebucht ist und dass keine Aussteller mehr akzeptiert werden. Sollte der Veranstalter die Anmeldung akzeptieren, wird der Aussteller per E-Mail darüber informiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, selbst über die Annahme der Anmeldung zu entscheiden. Der Veranstalter wird den Ausstellern eine Anleitung per E-Mail zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zuschicken. In der Anleitung findet der Aussteller die Auf- und Abbauzeiten, Modalitäten, die Adresse der Veranstaltung usw.

2/ Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung bestehen bleiben.

Der Stand und seine Dekoration müssen für die Dauer der Veranstaltung bestehen bleiben. Sofern vom Veranstalter nicht anders angegeben, ist ein Abbau des Standes erst nach Ende der Veranstaltung möglich.

3/ Respektieren Sie die Zeiten der Veranstaltung

Der Aussteller hat die Öffnungszeiten der Veranstaltung einzuhalten.

4/ Reinigung des gemieteten Platzes

Der Aussteller ist verpflichtet, seine gemietete Fläche nach Ende der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen und in dem Zustand, in dem er sie erhalten hat zurückzugeben.

5/ Verhängung einer Geldstrafe

Verstöße gegen die Punkte 2, 3 und 4 können mit einer Geldstrafe von 100 Euro pro Punkt geahndet werden.

6/ Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr des Ausstellers (Einzelheiten in der Regelung)

7/ Einhaltung der Vorschriften (Sicherheit, Hygiene, Brandschutz usw.)

Der Aussteller ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften und internen Normen in Bezug auf Sicherheit, Hygiene, Brandschutz, Ökologie und andere allgemein verbindliche Anforderungen und Grundsätze der Handhabung aller technischen Geräte und Brennstoffe während des Auf- und Abbaus der Messe sowie während der gesamten Veranstaltungsdauer einzuhalten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die für das jeweilige Ausstellungsgelände geltenden Brandschutzvorschriften sowie die Anweisungen der zuständigen Feuerwehr und des Personals des Veranstalters einzuhalten (Einzelheiten finden Sie in der Regelung).

8/ Verbot der Verwendung schädlicher Substanzen sowie Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer

Dem Aussteller ist es nicht gestattet, in seinen Ausstellungs- oder Galerieräumen brennbare Stoffe, Sprengstoffe, Gifte oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe zu lagern oder zu verwenden. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus ist das Rauchen und offenes Feuer in allen überdachten Bereichen des Geländes verboten (Einzelheiten finden Sie in der Regelung).

9/ Die ausländische Aussteller haben sich an den österreichischen Veranstaltungen zu halten.

Banner, Roll-Ups und andere Werbematerialien müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Preise und Bankterminals müssen in Euro sein. Der Aussteller hat das österreichische Kaufrecht und das Arbeitsmarktrecht einzuhalten. Für weitere Informationen können sich ausländische Aussteller an die Botschaft ihres Landes in Österreich wenden, die ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen kann.

Ich erkläre, dass ich die allgemeinen Verkaufsbedingungen der ChrisEvents GmbH, die einen integrierenden Bestandteil dieser Anmeldung bilden, gelesen, verstanden und akzeptiert habe.



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