(Die unter diesem Link aufgeführten Regelungen müssen vom Aussteller gelesen und genehmigt werden und die gesamte Regelung muss vom Aussteller gelesen und genehmigt werden)
1/ Reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein
Der Aussteller muss seine Anmeldung spätestens einen Monat vor jeder Veranstaltung einreichen. Es kann sein, dass die Veranstaltung bereits ausgebucht ist und dass keine Aussteller mehr akzeptiert werden. Sollte der Veranstalter die Anmeldung akzeptieren, wird der Aussteller per E-Mail darüber informiert. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, selbst über die Annahme der Anmeldung zu entscheiden. Der Veranstalter wird den Ausstellern eine Anleitung per E-Mail zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zuschicken. In der Anleitung findet der Aussteller die Auf- und Abbauzeiten, Modalitäten, die Adresse der Veranstaltung usw.
2/ Der Stand muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung bestehen bleiben.
Der Stand und seine Dekoration müssen für die Dauer der Veranstaltung bestehen bleiben. Sofern vom Veranstalter nicht anders angegeben, ist ein Abbau des Standes erst nach Ende der Veranstaltung möglich.
3/ Respektieren Sie die Zeiten der Veranstaltung
Der Aussteller hat die Öffnungszeiten der Veranstaltung einzuhalten.
4/ Reinigung des gemieteten Platzes
Der Aussteller ist verpflichtet, seine gemietete Fläche nach Ende der Veranstaltung ordnungsgemäß zu reinigen und in dem Zustand, in dem er sie erhalten hat zurückzugeben.
5/ Verhängung einer Geldstrafe
Verstöße gegen die Punkte 2, 3 und 4 können mit einer Geldstrafe von 100 Euro pro Punkt geahndet werden.
6/ Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr des Ausstellers (Einzelheiten in der Regelung)
7/ Einhaltung der Vorschriften (Sicherheit, Hygiene, Brandschutz usw.)
Der Aussteller ist verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften und internen Normen in Bezug auf Sicherheit, Hygiene, Brandschutz, Ökologie und andere allgemein verbindliche Anforderungen und Grundsätze der Handhabung aller technischen Geräte und Brennstoffe während des Auf- und Abbaus der Messe sowie während der gesamten Veranstaltungsdauer einzuhalten. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die für das jeweilige Ausstellungsgelände geltenden Brandschutzvorschriften sowie die Anweisungen der zuständigen Feuerwehr und des Personals des Veranstalters einzuhalten (Einzelheiten finden Sie in der Regelung).
8/ Verbot der Verwendung schädlicher Substanzen sowie Rauchverbot und Verbot von offenem Feuer
Dem Aussteller ist es nicht gestattet, in seinen Ausstellungs- oder Galerieräumen brennbare Stoffe, Sprengstoffe, Gifte oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe zu lagern oder zu verwenden. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung sowie während des Auf- und Abbaus ist das Rauchen und offenes Feuer in allen überdachten Bereichen des Geländes verboten (Einzelheiten finden Sie in der Regelung).
9/ Die ausländische Aussteller haben sich an den österreichischen Veranstaltungen zu halten.
Banner, Roll-Ups und andere Werbematerialien müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Preise und Bankterminals müssen in Euro sein. Der Aussteller hat das österreichische Kaufrecht und das Arbeitsmarktrecht einzuhalten. Für weitere Informationen können sich ausländische Aussteller an die Botschaft ihres Landes in Österreich wenden, die ihnen alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen kann.
Ich erkläre, dass ich die allgemeinen Verkaufsbedingungen der ChrisEvents GmbH, die einen integrierenden Bestandteil dieser Anmeldung bilden, gelesen, verstanden und akzeptiert habe.